• Beitragsordnung mit Wirkung zum 01.01.2011

Beitragsordnung

Beschluss der erweiterten Vorstandssitzung vom 11.09.2024 (einstimmig) mit Wirkung zum 01.01.2025 und zur Vorabveröffentlichung auf unserer Homepage.

Satzungsgemäß erfolgt dazu noch ein Beschluss in der Jahreshauptversammlung im April 2025.

Die einmalige Aufnahmegebühr entfällt ab 01.01.2025.

Vertragliche oder bestellte Übungsleiter, Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder in ständiger Funktion zahlen den jeweils hälftigen Beitrag.

Die Mitgliedschaft beinhaltet den freien Eintritt für den Sportplatz des Vereins.

Alle weiteren Beitragssätze entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle.

 

 

 

 

 

 

Geben Sie als Verwendungszweck bei der Überweisung „Mitgliedsbeitrag“ und „Name“ sowie Angaben des Zahlungszeitraumes (z.B. 1.Quartal, 1. Halbjahr, Jahresbeitrag) an.

Bankverbindung:

kann bei Bedarf beim jeweiligen Sektionsleiter erfragt werden